Die Initiative
«JA zur tierversuchsfreien Zukunft» bedeutet ein JA zu einer innovativen, fortschrittlichen Schweiz mit attraktiven Arbeitsplätzen.
Wir sind davon überzeugt, dass ein schrittweiser Ausstieg von belastenden Tierversuchen zu einer modernen und ethisch vertretbaren Forschung, welche den Menschen wirklich hilft, sinnvoll ist. Mit einem Ausstieg können wir das qualvolle Leiden und Töten von unzähligen Versuchstieren beenden
Ein «JA zur tierversuchsfreien Zukunft» bedeutet:
Kein Tierleid mehr
Es dürfen keine neuen Tierversuche mehr durchgeführt werden. Der Ausstieg erfolgt in Etappen. Nach sieben Jahren erfolgt der vollständige Ausstieg.
Förderung von humanen Forschungsmethoden
Die Initiative bewirkt, dass Alternativmethoden stärker gefördert und entwickelt werden, um Sicherheit und Wirksamkeit bestmöglich gewährleisten zu können. Gelder, die zurzeit in Tierversuche fliessen, können für die Entwicklung neuer humaner Methoden eingesetzt werden.
Bessere und sichere medizinische Versorgung
Patient:innen sollen weiterhin Zugang zu allen notwendigen medizinischen Produkten und Behandlungen haben, unabhängig davon ob diese mit oder ohne Tierversuche entwickelt wurden.
Mehr Sicherheit dank personalisierter Medizin, sodass Patient:innen schneller zu einer für sie geeigneten Therapie finden können.
Vorreiterrolle für innovative, ethische Forschung
Ziel ist es, die Schweiz als führende Nation in der Entwicklung von tierversuchsfreien Technologien und Methoden zu positionieren. So wird der Forschungs- und Arbeitsstandort Schweiz gestärkt.
Art. 80 Abs. 2bis(5)
2bis Tierversuche sind verboten. Davon ausgenommen sind Massnahmen, welche im Interesse des betroffenen Tieres vorgenommen werden müssen. Verboten sind auch das Halten und das Züchten von Tieren für Tierversuche sowie der Handel mit Tieren für Tierversuche.
Art. 197 Ziff. 15(6)
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 80 Abs. 2bis (Tierversuchsverbot)
Alle Tierversuche für Grundlagenforschung sowie für Bildung und Ausbildung und alle Tierversuche mit Schweregrad 3 sind ab Annahme von Artikel 80 Absatz 2bis durch Volk und Stände verboten. Alle weiteren Tierversuche sind spätestens 7 Jahre nach Annahme von Artikel 80 Absatz 2bis verboten.
5 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
6 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Die Initianten

Barbara Schmid
Ich betrachte Tierversuche als Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar. Auch




Roberto A. Babst
Grafiker und Tierschutzaktivist, Präsident Verein Wildtierschutz Schweiz «Ich sage JA





Dr. med. Renato Werndli
Gründungsmitglied «Ärzte gegen Tierversuche», heute «Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz

Andreas Kriesi
Umweltingenieur FH Tierversuche sind eine Greueltat. In naher Zukunft werden